EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die Pflichtteilsgarantie. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Nachfahren – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament explizit enter

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Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die Pflichtteilsgarantie. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehepartner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Enkel – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testa

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